Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht informiert zum Vereinsrecht: Was ist ein gemeinnütziger Verein?
Ein gemeinnütziger Verein hat zum Ziel, der Gesellschaft und dem Gemeinwohl zu dienen. Das könnte z.B. die Ausübung eines gemeinsamen Sport sein, der Naturschutz, die Rettung von Menschen in Lebensgefahr, der Tierschutz usw. Die Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins dürfen nicht nur aus einem Betrieb oder einer Familie kommen, sondern die Mitgliedschaft muss jedem offen stehen. Der Mitgliedsbeitrag muss so niedrig sein, dass sich die breite Masse der Bevölkerung eine Mitgliedschaft leisten kann. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist detailliert nachzulesen in §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO).
Der Antrag auf Gemeinnützigkeit eines Vereins wird vom Finanzamt geprüft und bewilligt, kann aber jederzeit widerrufen werden, wenn z.B. die Buchführung nicht ordentlich gemacht ist oder wenn so genannte "schwarze Kassen" auftauchen. Wenn ein Verein als gemeinnützig eingetragen ist, erhält er einige steuerliche Vorteile, außerdem darf ein gemeinnütziger Verein Spendenbescheinigungen ausstellen. Das ist der Grund, warum gemeinnützige Vereine gerne in den Genuss von Spenden und Zuschüssen kommen.
Es ist wichtig, dass ein gemeinnütziger Verein eine rechtssichere Satzung besitzt. Diese muss ganz bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. muss in ihr genau festgelegt sein, welchem Zweck das Vermögen des Vereins zugeführt wird, falls er aufgelöst werden muss. Der "Erbe" muss wiederum eine gemeinnützige Einrichtung oder ein gemeinnütziger Verein sein. Das Finanzamt überprüft regelmäßig, ob ein gemeinnütziger Verein die Gemeinnützigkeit noch erfüllt bzw. die Steuervergünstigungen immer noch gerechtfertigt sind.
Wir empfehlen dringend, zur Formulierung der Satzung einen im Vereinsrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, denn Fehler in der Satzung können den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben! Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer an Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht.