Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Jeder kann Testamentsvollstrecker werden. Anders als der Rechtsanwalt ist dies keine geschützte Berufsbezeichnung, die eine bestimmte Qualifikation erfordert. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers Sorgfalt walten zu lassen. Die Folge einer falschen Auswahl ist häufig Streit zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker, ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim zuständigen Nachlassgericht oder gar die Notwendigkeit, dass die Erben den Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz verklagen müssen. Grund hierfür ist meist nicht, dass der vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker bösartig ist oder eigennützig handelt. Die Ursachen liegen meist in einer Unkenntnis der gesetzlichen Aufgaben und der berechtigen Anforderungen an die Durchführung der Testamentsvollstreckung. Überforderung, zu wenig Zeit und Unkenntnis sind regelmäßig der Ausgangspunkt für Zwist zwischen den am Erbfall beteiligten Personen. Durch die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann die Streitanfälligkeit deutlich verringert werden.
Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person des Testamentsvollstreckers. Damit die Testamentsvollstreckung erfolgreich und reibungslos abgewickelt werden kann, sollte der Testamentsvollstrecker über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und über praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.06.2011 (Az.: I ZR 113/10) festgehalten, die konkreten Anforderungen jedoch weitgehend offen gelassen.
Die AGT e.V. (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.) prüft im Rahmen der Zertifizierung, ob die notwendigen theoretischen Kenntnisse vorliegen und der Antragsteller über praktische Erfahrung verfügt. Darüber hinaus verlangt die AGT e.V., dass der Antragsteller eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssummen von 1 Mio. Euro unterhält und dass er sich auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung regelmäßig fortbildet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht erfüllt die Voraussetzungen. Vielen Testamentsvollstreckern mangelt es an der praktischen Erfahrung. Rechtsanwalt Lamprecht hat mehrere Nachlässe als Testamentsvollstrecker betreut und unterstützt in seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Testamentsvollstrecker bei der Durchführung Ihrer Aufgaben als auch Erben bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen unwilligen Testamentsvollstrecker.