Rechtzeitig alles regeln – So verfassen Sie ein handschriftliches Testament.
Das Erbe ist über die gesetzliche Erbfolge geregelt. Die gesetzliche Aufteilung des Vermögens ist jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers, denn nicht blutsverwandte Personen und nicht eheliche Partner gehen ohne Testament leer aus. Dies können Sie verhindern, indem Sie ein Testament selbst aufsetzen.
Für ein privates Testament benötigt man keinen Notartermin. Man kann es jederzeit selbst aufsetzen und es auch jederzeit wieder ändern. Wichtig ist jedoch, dass man das Schriftstück vollständig handschriftlich verfasst und unterschreibt. Ein Dokument, dass mit dem Computer geschrieben wurde und nur unterschrieben wurde, reicht nicht aus. Sie sollten das handschriftliche Testament auch mit einer Überschrift versehen, beispielsweise „Mein letzter Wille“. So wird die Testierfähigkeit des Erblassers belegt. Außerdem muss der Verfasser mindestens 16 Jahre alt sein und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Wichtig ist auch, dass die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Erben benannt werden. Außerdem muss das Testament lesbar sein und den vollständigen Namen des Verfassers, den Geburtsort sowie Ort und Datum der Erstellung enthalten. Noch eins: Das Testament muss klar verfasst sein, damit es nicht zu Fehlinterpretationen kommt.
Der sicherste Aufbewahrungsort für ein Testament ist das Nachlassgericht des örtlichen Amtsgerichts. Hier können Sie es amtlich hinterlegen. So wird es im Todesfall sicher gefunden und kann eröffnet werden. Die Aufbewahrung beim Nachlassgericht kostet einmalig 75 Euro. Sie können es auch an einem unübersehbaren Ordner zu Hause aufbewahren und Kopien davon an Freunde verteilen. Übrigens, wer ein Testament auffindet, ist gesetzlich unter Strafandrohung verpflichtet, es bei Gericht abzuliefern.
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