Schnee und Glatteis im Arbeitsrecht
Kann der Arbeitnehmer wegen Schnee oder Glatteis nicht zu seinem Arbeitsplatz, hat er keinen Anspruch auf Zahlung seines Gehaltes für diesen Zeitraum.
Das Risiko, den Arbeitsplatz zu erreichen, liegt beim Arbeitnehmer.
Kann der Arbeitnehmer aber nicht arbeiten, weil der Arbeitgeber wegen der Witterung keine Arbeit hat (z.B. Ausfall einer Maschine), dann muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen; das Betriebsrisiko liegt nämlich beim Arbeitgeber.