Sind Blitzerwarner im Auto erlaubt? Was sagt die Rechtsanwältin?
Milanka Radic-Danier ist in unserer Kanzlei in Speyer zuständig für Fälle aus dem Verkehrsrecht. Sie erklärt die rechtliche Situation rund um Blitzerwarner im Auto:
Blitzerwarner, die fest im Navigationssystem des Fahrzeugs eingebaut sind
Diese sind nach § 23 Abs. 1c StVO verboten. Dort heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Wer erwischt wird, wenn er ein solches Blitzerwarnsystem während der Fahrt eingeschaltet hat, muss mit empfindlichen 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen! Deshalb: Schalten Sie die Blitzerwarnfunktion Ihres Navis besser generell aus.
Unproblematisch ist es allerdings, sich vor Antritt der Fahrt, z.B. an der Raststätte, über aktuelle Blitzer zu informieren und das Gerät dann erst auszuschalten.
Blitzerwarner als App auf dem Handy
Es ist verboten, BlitzerwarnerApps während der Fahrt zu benutzen.
In der Regel wird es hier jedoch für die Polizei schwieriger, die Nutzung nachzuvollziehen. Die Polizei darf ein Handy kontrollieren oder sogar beschlagnahmen – aber nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Das heißt, wenn z.B. der Blitzerwarner gerade einen Pieps von sich gibt und ein Polizist, der in Hörweite steht, dies hört.
Blitzerwarner im Radio
Diese Warnmeldungen sind erlaubt.
Vor Auslandsreisen sollten Sie sich unbedingt über die Rechtslage des jeweiligen Landes informieren, denn die Bußgelder variieren erheblich! In der Schweiz werden bis zu 200 Euro fällig, falls man erwischt wird.