Unbegleitetes Umgangsrecht für Großeltern: Nicht ohne Zustimmung der Eltern!
Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte in einem Fall, in dem es um das unbegleitete Umgangsrecht für Großeltern ging (3 UF 120/17, Urteil vom 23.10.2017).
Wie war der Sachverhalt? Ein Ehepaar hatte sich mit seiner Tochter zerstritten – so schlimm, dass sie ihr eine Drohung auf den Anrufbeantworter sprachen, sie würden dem siebenjährigen Enkel "die Wahrheit" über seine Mutter sagen. Die Großeltern forderten vor Gericht, den Enkel alleine zu treffen, also einen so genannten "unbegleiteten Umgang". Eine Zusammenkunft im Haus der Tochter und in deren Anwesenheit lehnten sie rigoros ab. Die Oldenburger Richter urteilten im Sinne der Kindesmutter, sie lehnten den unbegleiteten Umgang der Großeltern ab. Dabei beriefen sie sich auf das Kindeswohl. Es sei schädlich für das Kind, wenn es in einen Loyalitätskonflikt zwischen seiner Mutter und seinen Großeltern gerate – und genau dies sei in der vorliegenden Konstellation zu befürchten. Nicht von Interesse sei in diesem Zusammenhang der Konflikt selbst und wer ihn verschuldet habe. Die Mutter habe sich – ganz im Gegensatz zu ihren Eltern – kompromissbereit gezeigt und angeboten, dass die Großeltern das Enkelkind in ihrem Beisein treffen könnten. Darauf seien die Großeltern aber nicht eingegangen.
Fälle aus dem Familienrecht bearbeitet in unserer Kanzlei in Speyer Rechtsanwältin Isolde Marz. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!