Urlaubsreisende, Achtung am Steuer!
Sommerzeit ist Reisezeit. Doch wer jetzt mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich klar darüber sein, dass dort teilweise erheblich höhere Bußgelder für Verkehrssünder fällig werden.
Die Anwälte der Kanzlei Lamprecht raten ihren Mandanten, die aus Ludwigshafen, Schifferstadt, Schwetzingen, Hockenheim etc. in die Kanzlei nach Speyer kommen, dringend, sich im Ausland besonders streng an die dortigen Verkehrsregeln zu halten. Ansonsten reißt möglicherweise schon auf der Hinfahrt eine Radarfalle ein riesiges Loch in die Urlaubskasse.
Einige Beispiele aus der Europäischen Union: Wenn Sie mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind, wird das bei uns mit 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. In Österreich reicht das Bußgeld hierfür bis zu 2180 Euro! In der Schweiz richtet sich das Bußgeld nach dem Einkommen des Verkehrssünders. Dort kostet das schnelle Fahren bis zu 60 Tagessätze. Rekordverdächtig war der Fall eines Schweden, der im August 2010 auf einer Schweizer Autobahn mit 290 km/h geblitzt wurde. Dort hätte er 120 km/h fahren dürfen. Das drohende Bußgeld: 782.000 (!) Euro. In Frankreich sind die Strafen für Raser ebenfalls viel höher als in Deutschland. Alkohol am Steuer wird vor allem in den skandinavischen Ländern streng geahndet. In Schweden gilt eine Grenze von 0,2 Promille (bei uns sind es 0,5 Promille). Bei einem Wert über 1,0 Promille droht Freiheitsentzug – in Norwegen bereits ab 0,5 Promille.
Achtung auch beim Handy am Steuer. Bei uns wird es "nur" mit 60 Euro bestraft, in Frankreich sind es bereits 135 Euro, in Italien 160 Euro und in Spanien über 200 Euro.
Bußgeldbescheide sind europaweit gültig – das heißt, auch wer sich daheim wieder sicher wähnt, kann für Verkehrsbußen im Urlaubsland noch belangt werden.
Für alle Fragen zum Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer Rechtsanwältin Milanka Radic gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin!