Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer – Bayern zieht vor Gericht
Die Bayerische Landesregierung hat im Juni 2023 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes gestellt
Das Ziel: Das bisherige Gesetz soll verfassungsrechtlich überprüft werden und so der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer geebnet werden.
Zum Hintergrund: Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für Ehegatten und Lebenspartner beträgt derzeit 500.000 EUR. Kinder erhalten einen Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR. Die Freibeträge wurden jedoch seit 2008 nicht erhöht. In diesem Zeitraum sind durch die Inflation sowie die massive Erhöhung der Boden- und Immobilienpreise die Freibeträge heute deutlich weniger wert, als dies 2008 noch der Fall war. Die Inflation wird vom Statistischen Bundesamt durch den Verbraucherpreisindexermittelt. Von Januar 2008 bis Juni 2023 hat sich der Verbraucherpreisindex um mehr als 36 % erhöht.
Dies gilt jedoch nicht für alle Bereiche gleich und auch regional gibt es große Unterschiede. Die Boden- und Immobilienpreise haben sich bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt. Besonders stark sind sie in Bayern gestiegen. Laut der Bayerischen Landesregierung soll die Erbschaftssteuer aus Gründen der Fairness deshalb zukünftig in den Händen der Länder und nicht des Bundes liegen. Bundeseinheitliche Freibeträge und Steuersätze würden die regionalen Verhältnisse nicht gerecht widerspiegeln. Laut Ministerpräsident Söder könne "eine Gartenlaube in Miesbach" bald den gleichen Wert "wie manche Villa in Greifswald" haben.
In weiten Teilen Bayern ist schon seit längerer Zeit ein steuerfreies Erben von Häusern nur noch in Ausnahmefällen möglich. Viele Erben seien durch die Erbschaftssteuer zum Verkauf gezwungen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Grundbesitz seit dem 1. Januar 2023 neu bewertet wird. Durch die Änderungen bei der Bewertung werden deutlich höhere Werte für die Nachlassimmobilien in Ansatz gebracht, was häufig sogar zu überproportional höheren Steuern führt. Dies hängt damit zusammen, dass die Erbschaftsteuer nicht konstant ist, stattdessen erhöhte sie sich für den gesamten erbschaftlichen Erwerb wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Die bayerische Landesregierung möchte mit der Klage den Ausverkauf der Heimat abwenden.
Sie sehen, die aktuellen Vorschriften im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) sind hochkomplex und von zahlreichen Ausnahmen, Sonderregelungen, Änderungen und Begrifflichkeiten (z.B. „Regel-Ausnahme-Rückausnahme-Verhältnis“) geprägt. Auch die Steuerbefreiung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis c ErbStG ist ein ausgesprochen umfangreiches Thema, das für Laien schwer zu überblicken ist.
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