Verkalkter Wasserhahn ist Vermietersache
Das Amtsgericht Gießen hatte folgenden Fall zu entscheiden. Der Wasserhahn ist völlig verkalkt, der Vermieter wechselt ihn aus und stellt dem Mieter sodann die entstandenen Kosten in Rechnung. Dabei beruft sich der Vermieter auf die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach der Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen übernehmen muss.
Nach Auffassung des Amtsgerichts Gießen (Az: 40 M C 125/08) geht das nicht. Die Kleinreparaturklausel umfasst nämlich nur solche Reparaturen, auf deren Entstehung der Mieter Einfluss hat. Das ist beim Verkalken eines Wasserhahns nicht der Fall.