Verkehrsrecht: Aggressives Verhalten kann teuer werden!
Das Amtsgericht München verurteilte am 18.5.2015 einen Zeitungsausträger zur Begleichung eines von ihm verursachten Schadens in Höhe von knapp 1.000 Euro (AG München, Az. 122 C 2495/15). Was war passiert? Der Fahrer eines BMW parkte sein Fahrzeug gegen drei Uhr nachts direkt auf dem Gehweg vor einer Münchner Bankfiliale, um am Geldautomaten Geld abzuheben. Ein 64jähriger Zeitungsausträger konnte mit seinem Zeitungswagen nicht am Fahrzeug vorbei und geriet darüber so sehr in Rage, dass er mit dem Fuß gegen die Fahrertüre trat. Doch damit aber nicht genug: Er stieß seinen Zeitungswagen gegen die Tür und verursachte einen erheblichen Blechschaden. Vor Gericht argumentierte der Zeitungsausträger, er habe sich in einer psychischen Stress-Situation befunden, außerdem sei er fortgeschrittenen Alters. Die Richterin verurteilte ihn zur Zahlung der vollen Schadenssumme, denn er habe das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt und nicht dadurch, dass er an der Engstelle vorbei wollte. Deshalb spiele es in diesem Fall keine Rolle, dass der Wagen ordnungswidrig abgestellt war. Den Fahrer des BMW treffe keine Mitschuld. Bei Fragen zum Verkehrsrecht wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer gerne an Rechtsanwältin Milanka Radić.