Vermittlungsausschuss findet Kompromiss zur Erbschaftsteuer
"Was lange währt, wird endlich gut!" - Ob das für die vergangene Nacht im Vermittlungsausschuss vereinbarte Reform der Erbschaftsteuer gilt, wird uns in einigen Jahren wohl das Bundesverfassungsgericht sagen. Es darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die weitgehenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit Privatvermögen für verfassungswidrig angesehen. Der Gesetzgeber hält an der Begünstigung von Betriebsvermögen fest und möchte das bestehende System so ausgestalten, dass es den Vorgaben aus Karlsruhe entspricht.
Wie das bei Kompromissen im Vermittlungsausschuss üblich ist, sind Sachargumente unbeachtlich. Es geht darum, möglichst viel der eigenen politischen Vorstellung in Gesetzesform zu packen. Die Kurzfassung lautet, dass Betriebsvermögen auch weiterhin weitestgehend von der Erbschaftsteuer verschont bleiben wird. Jedenfalls dann, wenn ein kundiger Berater die Nachfolge im Unternehmen geplant hat.
Wer die Einzelheiten nachlesen möchte, findet diese hier.
Zahlreiche Experten halten auch den jetzigen Versuch des Gesetzgebers, ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz auf den Weg zu bringen für gescheitert. Da auch dieses Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden wird, haben wir in einigen Jahren Gewissheit, ob das neue Gesetz vor den Augen der Karlsruher Verfassungsrichter Bestand haben wird.
Die jahrelange Diskussion, die mehrfachen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die Nachbesserungen des Gesetzgebers sind Beleg für das Otto von Bismarck zugeschriebene Bonmot: "Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden."