Welche Rechte haben Minijobber in der Corona-Pandemie?
In vielen Betrieben arbeiten Minijobber, die während der wirtschaftlichen Turbulenzen in der Corona-Pandemie um ihre Jobs fürchten müssen. Ist dies berechtigt?
Milanka Radić-Danier ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie informiert: Minijobber sind Arbeitnehmer und genießen den gesetzlichen Kündigungsschutz, den auch alle Vollzeitkräfte genießen.
Ein Arbeitgeber darf auch einem Minijobber nicht grundlos kündigen, sofern im Betrieb des Arbeitgebers mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind und der Minijobber seit sechs Monaten ununterbrochen im Betrieb des Arbeitgebers tätig ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass ein Kündigungsgrund vorliegt und die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Eine Kündigung kann nur dann wirksam sein, wenn sie schriftlich (auf Papier mit Unterschrift versehen) erfolgt. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist dieselbe wie vor der Corona-Pandemie, also vier Wochen. Bei einem Arbeitsverhältnis von über fünf Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Monate, nach acht Jahren sind es drei Monate. Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen gelten. Was ist, wenn der Minijobber wegen Corona in Quarantäne muss? In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn weiterbezahlen, kann aber seinerseits bei der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Entschädigung für die Lohnfortzahlung geltend machen. Und wenn eine Covid-Erkrankung vorliegt? Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Minijobs - wie bei allen anderen Erkrankungen auch. Der Lohn muss vom Arbeitgeber für sechs Wochen weiterbezahlt werden (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Wenn die Krankheit länger andauert, besteht bei einem Minijob kein Anspruch auf Krankengeld!
Wenn Sie persönlich von einer Kündigung betroffen sind oder Fragen haben, wenden Sie sich an Rechtsanwältin Milanka Radić-Danier in unserer Kanzlei in Speyer.
Achtung: Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen, um eventuell eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Melden Sie sich zeitnah, dann können wir die Kündigung auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüfen und Sie eventuell bei der Klage unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin!