Welche Rechte haben Sie bei Flugverspätung?
Schade, wenn die schönsten Wochen des Jahres mit Stress und Ärger bei der Anreise beginnen. Was können Sie tun, wenn Ihr Flugzeug Verspätung hat? Welche Rechte haben Sie als Fluggast? Diese sind in der so genannten "Fluggastrechteverordnung" (EU-Verordnung 261/2004) festgelegt.
Grundsätzlich gilt: Wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, ist die Fluggesellschaft nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Dies wäre zum Beispiel bei einem Streik der Fall. Für eine Flugverspätung sieht die Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichzahlung vor, die Sie als pauschalen Schadensersatz bekommen. Diese bemisst sich zum einen an der Flugdistanz, zum anderen an der Verspätung. Als Beispiel: Wenn das Flugzeug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, stehen jedem Fluggast– je nach Flugdistanz – zwischen 250 und 600 Euro als Ausgleichssumme zu. Bei einer Flugdistanz von 1.500 Kilometern wären es 250 Euro. Bei vier Stunden Verspätung und einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern, welcher nicht innereuropäisch ist, wäre dies eine pauschale Entschädigungssumme von 600 Euro. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, Ihnen bei mehr als zwei Stunden Verspätung etwas zu Essen zu bringen, außerdem zu gewährleisten, dass Sie telefonieren, mailen oder faxen können. Bei größeren Verspätungen könnte es nötig werden, dass Sie im Hotel übernachten müssen. Den Transfer ins Hotel und die Übernachtung muss ebenfalls die Fluggesellschaft bezahlen.
Als Anwälte raten wir Ihnen: Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Fabian Danier in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer. Er unterstützt Sie gerne in Ihrer individuellen Situation.