Wichtige Änderung 2019: Kindergeld und Kindesunterhalt wurden angehoben
Im neuen Jahr soll das Budget von Familien etwas entlastet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber einige Anpassungen verabschiedet:
Das Kindergeld wird steigen! Und zwar ab Juli 2019. Ab dann wird es um 10 Euro im Monat angehoben. Eltern bekommen dann für die ersten beiden Kinder je 204 Euro staatliche Unterstützung im Monat, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.
Auch am steuerlichen Freibetrag wird sich etwas ändern: Dieser steigt 2019 um 192 Euro im Jahr, für 2020 ist dieselbe Erhöhung nochmals vorgesehen.
Was ist mit dem Kindesunterhalt? Auch dort hat es eine Anpassung nach oben gegeben. Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Tabellenbetrag des Mindestunterhalt für Kinder unter 5 Jahren 354 Euro monatlich, für 6 bis 11-jährige Kinder 406 Euro und für die 12 bis 17-Jährigen 476 Euro. Das Kindergeld ist dabei noch nicht angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich durch den Abzug des hälftigen Kindergeldes. Sehen Sie hier die Düsseldorfer Tabelle 2019.
Die Erhöhung beträgt im Vergleich zum Vorjahr sechs, sieben und neun Euro monatlich.
Wenn Sie Fragen zum Familienrecht und speziell zum Unterhaltsrecht haben, wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer an Rechtsanwältin Isolde Marz. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Sie gerne, wie Sie die staatliche Förderung optimal nutzen können bzw. hilft Ihnen bei der Unterhaltsberechnung.