Erbrecht
Zumindest eines ist sicher im Leben ---der Tod. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Vermögen einem anderen zugeordnet werden. Zu Lebzeiten können Sie selbst Person, Umfang und Zeitpunkt des Vermögensübergangs bestimmen. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Ansonsten werden möglicherweise Ihre Erben oder Pflichtteilsberechtigten unsere Hilfe benötigen.
Typische Beratungsfelder sind:
- Lebzeitige Vermögensübertragung, nicht nur durch Schenkung
- Errichtung einer Stiftung
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Vermeidung von Pflichtteil z.B. durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag
- Wahrung der Rechte eines Erben
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassinsolvenz und ---verwaltung
Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:
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Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht, einschließlich Testamentsvollstreckung
- Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vertragsgestaltung und AGB
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