Immobilienrecht
„Trautes Heim – Glück allein!“Dass dies nicht ohne Einschränkung gilt, ist jedem Hauseigentümer bekannt. Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsprobleme, die mit dem Eigentum an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im Zusammenhang stehen.
Es muss ja nicht gleich die Zwangsvollstreckung in das Grundstück oder die Eigentumswohnung sein. Bereits beim Kauf eines Einfamilienhauses, der Eigentumswohnung oder eines Bauplatzes empfiehlt es sich, die notarielle Urkunde vom eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Entgegen der landläufigen Meinung, berät der Notar gerade nicht die Parteien unter dem Blickwinkel der je eigenen Interessen.
Das Immobilienrecht ist ein Querschnitt aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ausgangspunkt ist das Sachenrecht, genauer das Immobiliarsachenrecht. Es hat jedoch Berührungspunkte zu zahlreichen anderen Rechtsgebieten und verlangt daher Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen. Hierzu gehören beispielsweise
- das Erbrecht bei der Vorbereitung von lebzeitigen Übertragungen,
- das Bank-und Kapitalmarktrecht, um mit Grundpfandrechten abgesicherte Darlehen beurteilen zu können und das
- Steuerrecht, insbesondere die Regeln zur Grunderwerbsteuer, zur Schenkungsteuer, zur Betriebsaufspaltung oder zur Entnahme aus dem Betriebsvermögen.
- Prüfung von Grundstückskaufvertrag oder Kaufvertrag einer Eigentumswohnung (ETW)
- Die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten, wie Grundschuld, Nießbrauch
- Die Kraftloserklärung von Briefhypotheken und Briefgrundschulden im Aufgebotsverfahren
- Durchführung oder Verhinderung von Zwangsversteigerungsverfahren oder Teilungsversteigerungsverfahren.
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