Vereinsrecht
Was machen sieben Deutsche? Sie gründen einen Verein!
In der Praxis werden bei der Gründung und im täglichen Vereinsleben zahlreiche Fehler gemacht. Häufig fallen sie nicht auf oder der Vorstand beachtet die Satzung nicht genau in der Erwartung, dass alle den guten Willen hinter den Taten verstehen. Dadurch entstehen gerade für den Vorstand ganz erhebliche Haftungsrisiken, die meist dann zur Sprache kommen, wenn es Streit innerhalb des Vereins gibt. In dieser Situation wird es schwer, noch Dinge gerade zu rücken.
Viel einfacher und für alle Beteiligten besser ist es, wenn Aufgaben und Befugnisse klar geregelt sind und die Satzung des Vereins vom Vorstand und den Mitgliedern gelebt wird.
Typische Beratungsfelder sind:
- Entwurf einer Satzung zur Gründung eines Vereins
- Durchführung der Gründungsversammlung und Anmeldung des Vereins
- Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit
- Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, insbesondere bei Satzungsänderungen
- Befugnisse und Haftung des Vorstands
- Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder zwischen Vorstand und einzelnen Mitgliedern
Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:
-
Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht, einschließlich Testamentsvollstreckung
- Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vertragsgestaltung und AGB