Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen ein Betreuungsgericht zum Betreuer bestellen soll, falls Sie selbst nicht handeln können und keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, aber auch, welche Personen nicht zum Betreuer bestimmt werden soll.
Bei einer isolierten Betreuungsverfügung haben Sie der von Ihnen als Betreuer vorgesehenen Person keine Vorsorgevollmacht erteilt. In Einzelfällen kann dies sinnvoll sein. Meistens ist die Betreuungsverfügung jedoch am besten ein Bestandteil Ihrer Vorsorgevollmacht und ersetzt damit regelmäßig die gerichtliche Betreuung.
Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:
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Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht, einschließlich Testamentsvollstreckung
- Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vertragsgestaltung und AGB
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