Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in welcher Situation noch ergriffen werden sollen und welche Maßnahmen Sie als unnötige Leidensverlängerung oder gar entwürdigend ablehnen.
Damit eine Patientenverfügung als wirksam angesehen wird, hat sie bestimmten Kriterien zu genügen.
Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung immer konkreter formuliert. Sollte Ihre Patientenverfügung diesen Kriterien nicht entsprechen, so ist die sie insgesamt unwirksam.
Wesentlich dabei sind zwei Dinge: Sie müssen sich zu den einzelnen Kriterien klar äußern und es muss gesichert sein, dass Sie wussten, welche Bedeutung Ihre Entscheidung für Sie haben kann.
Haben Sie keine Patientenverfügung oder eine unzureichende Patientenverfügung errichtet, kann dies dazu führen, dass Sie auch in Situationen, in denen ein selbstbestimmtes Leben nicht mehr zu erwarten oder gar ausgeschlossen ist, ohne Aussicht auf Besserung weiter am Leben erhalten werden.
Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:
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Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht, einschließlich Testamentsvollstreckung
- Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vertragsgestaltung und AGB
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