Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wer das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder erhalten soll, falls die Eltern wegfallen oder an der Ausübung des elterlichen Sorgerechts dauerhaft gehindert sind.
Sie können aber auch regeln, auf welche Personen das Sorgerecht im Bedarfsfall gerade nicht übertragen werden soll.
Die Eltern sollten eine Sorgerechtsverfügung für die gemeinsamen Kinder am besten gemeinsam und einvernehmlich errichten. Dabei sind besondere Formvorschriften zu beachten.
Dieses Rechtsgebiet wird vorrangig betreut von:
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Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)Beratungsschwerpunkte
- Erbrecht, einschließlich Testamentsvollstreckung
- Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vertragsgestaltung und AGB