Beratungsgespräch
Sie haben ein Problem und wissen nicht, ob es sich lohnt, einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Um das herauszufinden, sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen. Im Rahmen einer Erstberatung wird dann der rechtlich bedeutsame Sachverhalt herausgearbeitet und beurteilt. Das Ergebnis kann sein,
- dass eine weitere Tätigkeit des Anwalts nicht -oder noch nicht- angezeigt ist,
- dass Sie für die zweckgerichtete Lösung der Angelegenheit der Beratung eines Rechtsanwalts bedürfen oder
- dass eine Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten, gegebenenfalls auch vor Gericht, notwendig ist.
Selbst wenn das Ergebnis nur lautet, dass Ihre vorherige Vermutung sich bewahrheitet, so haben Sie doch die Bestätigung durch einen Rechtskundigen.
Die Erstberatung ist nicht teuer. Hierfür fällt eine Beratungsgebühr an, die bei Verbrauchern Euro 190,- nicht übersteigen darf. Zuzüglich Umsatzsteuer kostet Sie das erste Beratungsgespräch daher höchstens Euro 226,10. Geht es um eine geringfügigere Sache von z.B. lediglich Euro 100,-, verringert sich die Beratungsgebühr erheblich. Wir treffen hierfür eine Vergütungsvereinbarung, die sich einerseits am Gegenstandswert der Sache orientiert, andererseits unseren Aufwand berücksichtigt.